Die Staatsanwaltschaft hat gegen 13 Angeschuldigte im Alter zwischen 38 und 82 Jahren (eine Frau und zwölf Männer) Anklage wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen in 12 Fällen zum Landgericht Augsburg -Wirtschaftsstrafkammer- erhoben.
Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, als Verantwortliche von neun Busunternehmen auf kartellrechtswidrigen Gebietsabsprachen beruhende Angebote auf ausgeschriebene Linien im Bereich des AVV und des Landkreises Dillingen abgegeben zu haben und dadurch in der Zeit von April 2015 bis Januar 2017 in 12 Fällen Aufträge im Gesamtwert von über 71 Mio EUR erhalten zu haben.Die seit 2006 getroffenen Absprachen sollen darauf abgezielt haben, die marktbeherrschende Stellung der jeweiligen Unternehmen im ÖPNV zu sichern.
Das Strafgesetzbuch sieht für wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen für jede Tat eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Über die Zulassung der Anklage zum Hauptverfahren wurde noch nicht entschieden und dem entsprechend wurden auch noch keine Termine bestimmt.Insgesamt richtete sich das seit Mai 2016 anhängige Ermittlungsverfahren gegen 25 Beschuldigte. Bei sieben Beschuldigten erfolgte eine Einstellung da ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte, bei fünf Beschuldigten erfolgte eine Verfahrenseinstellung wegen geringen Verschuldens gegen Zahlung von Geldauflagen oder ohne Auflagen. Eine Beschuldigte ist verstorben. (pm)