Am 09.03.2022 gegen 10.00 Uhr wurde in der Kolpingstraße ein 47-jähriger Fahrer eines E-Scooters einer Verkehrskontrolle unterzogen. An seinem Gefährt befand sich noch das alte, blaue Versicherungskennzeichen, das lediglich mit einem Klebeband am Scooter befestigt war. Auch passte das Versicherungskennzeichen nicht zum Scooter. Gegen den 47-Jährigen wird nun unter anderem wegen Urkundenfälschung und Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Gegen 21.00 Uhr wurde außerdem ein 19-jähriger Fahrer eines E-Scooters in der Brüderstraße festgestellt, der ebenfalls mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs war. Auch er durfte mit seinem Gefährt nicht mehr weiterfahren.
Seit dem 01.03.2022 gelten die neuen, grünen Versicherungskennzeichen für alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge, die einen Hubraum von max. 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aufweisen. Auch E-Scooter müssen versichert werden, wenn sie eine allgemeine Betriebserlaubnis haben. Ansonsten dürfen die Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. (pm)