Ende Januar bestellte ein Lauinger über ein Online-Kleinanzeigenportal eine Grafikkarte im Wert von 1300 Euro und überwies das Geld über einen Transferdienst, um die Lieferung abzusichern. Der angebliche Verkäufer verschickte jedoch keine Ware, durch den Käuferschutz erhält der Lauinger nun sein Geld wieder zurück.
Die Polizei Dillingen rät bei Käufen im Internet grundsätzlich einen Transferdienst zu benutzen. Dies bewahrt vor Käuferschäden und der Verkaufspreis kann wieder zurückgeholt werden, falls die Ware nicht geliefert wird. Seriöse Anbieter bieten entsprechende Möglichkeiten, die Ware über Transferdienste zu bezahlen. Bei Angeboten, die nur per Direktkauf oder Vorauszahlungen versendet werden, sollten Käufer daher Abstand nehmen. Weitere Tipps zum Schutz vor Betrug unter www.polizei-beratung.de. (pm)