Sie sind knallgelb, stabil, wasserdicht, sitzen über der Brust und auf der dunkelblauen Polizeiuniform eigentlich nicht zu übersehen: die neuen Body-Cams, mit denen ab heute die Polizeiinspektionen im Landkreis Donau-Ries und Dillingen ausgestattet sind. Die Polizeiinspektion in Dillingen besitzt nun fünf Kameras, in Donauwörth und Dillingen gibt es jeweils vier Geräte, in Rain und bei der Verkehrspolizei Donauwörth zwei und in Wertingen eine Kamera.
Polizeidirektor Robert Kühnel, Projektverantwortlicher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord machte im Rahmen eines Pressegesprächs in Donauwörth deutlich, dass die Kameras dem "Schutz der Polizeibeamten" dienen sollen. Nach einer umfangreichen einjährigen Testphase in Augsburg, München und Rosenheim, gab Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im März den landesweiten Einsatz von Body-Cams bei der Bayerischen Polizei frei. Das Polizeipräsidium Schwaben Nord stattete mittlerweile alle uniformierten Polizeidienststellen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit den kleinen, gelben Kameras aus und schulte die Beamten im Umgang mit den Body-Cams.
Während der Testphase aktivierten die Beamten die Kameras bei über 950 Einsätzen. In knapp 890 Fällen wäre dies aus präventiven Gründen geschehen, erklärte Kühnel. In über einem Viertel der Einsätze hatten die Kameras eine deeskalierende Wirkung, so die Polizeidirektor weiter. Denn allein die leuchtend gelbe Kamera und die gelbe Aufschrift "Video Audio" schrecke Täter ab. Die knallige Farbe haben die Body-Cams also nicht ohne Grund. "Wir wollen, dass die Kamera gesehen wird", so Kühnel
Kamera darf nicht bei allen Einsätzen laufen
Ob und wann Polizisten und Polizistinnen die Body-Cams tragen, bleibt ihnen freigestellt. Wer sie mitführt, muss sich allerdings an wichtige Regeln halten, die das Polizeiaufgabengesetz vorgibt. Wenn die Polizei beispielsweise zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gerufen wird und Gefahr für Polizeibeamte oder Dritte besteht, darf die Body-Cam eingeschaltet werden. Das kündigen die Polizisten und Polizistinnen vorher mündlich an. Weil es in solchen Einsätzen aber oft ganz schnell gehen muss, haben die Kameras eine sogenannte "Pre-Recording"-Funktion. Damit zeichnen die Geräte schon vor der eigentlichen Aufnahme 30-Sekunden-Sequenzen auf, die nicht gespeichert werden. Schaltet der Polizist die Kamera in einer gefährlichen Situation dann tatsächlich an, bleibt die kurze Aufnahme von vorher ebenfalls gesichert. Bei dieser Funktion blinkt die Kamera grün, nimmt sie dann tatsächlich auf, rot.
Auch der Einsatz von Body-Cams in Wohnungen ist erlaubt. Allerdings nicht wie im öffentlich zugänglichen Bereich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es muss eine dringende Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen bestehen, damit Video- und Tonmaterial aufgezeichnet werden darf. Pre-Recording ist in privaten Wohnungen nicht gestattet. Auch bei Versammlungen dürfen die Kameras nicht eingesetzt werden.
Sensibler Umgang mit Daten
Die Videos der Polizei werden maximal 21 Tage lang auf den Servern der jeweiligen Inspektionen gespeichert. Die Übertragung vom Gerät auf den Server funktioniert nur über spezielle Kabel. Selbst wenn eine Kamera gestohlen wird, können die Daten von Fremden nicht gelesen werden. Wenn die Videos als Beweismittel vor Gericht dienen, bleiben sie maximal bis zum Ende des Strafverfahrens gespeichert.