Eine Aislingerin verkaufte im Januar Schmuck über ein Kleinanzeigenportal. Eine Frau kaufte den Schmuck und sendete als Beweis einen gefälschten Überweisungsträger - das Geld ging nie auf dem Konto der Verkäuferin ein.
Am 19.01.2022 inserierte eine Aislingerin einen Schmuck-Anhänger über ein Kleinanzeigenportal im Internet. Daraufhin meldete sich eine Käuferin, die den Anhänger für 45 Euro erwerben wollte. Als Beweis für die Überweisung schickte sie einen Screenshot des angeblichen Überweisungsträgers. Daraufhin übersendete die Aislingerin den Schmuck. Tatsächlich ging jedoch kein Geld auf das Konto ein - die Käuferin reagiert seitdem nicht mehr auf Anfragen. (pm)