Im Rahmen des bayernweiten Sicherheitstages am 15.10.2019 wurden auch vermehrt Treffpunkte von Jugendliche kontrollierte. Hierbei stellten die Beamten gegen 21.00 Uhr in den Parkanlagen an der Medlinger Straße in Gundelfingen einen 17 jährigen Jugendlichen fest, der falsche Personalien angab. Bei einer Durchsuchung wurde schließlich sein Personalausweis aufgefunden, auf dem gänzlich andere Personalien angegeben waren. Gegen ihn wurde daraufhin eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellt.
Zeitgleich wurde ein 17 jähriger Jugendlicher im Taxispark in Dillingen angetroffen, der eine angebrochene Wodka-Flasche mit sich führte. In seinem Rucksack fanden die Beamten außerdem Zigaretten und einen China-Böller. Sein 17 jähriger Begleiter trug ebenfalls Zigaretten bei sich. Die Gegenstände wurden von den Beamten sichergestellt, über die Kontrolle wurden sowohl das Jugendamt als auch die Eltern informiert.
Bei weiteren Kontrollen von Spielhallen und Gaststätten zusammen mit dem Landratsamt Dillingen stellten Beamte am 15.10.2019 gegen 19.30 Uhr fest, dass in einer Spielhalle an der Großen Allee in Dillingen zwei Automaten nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren. Bei einer weiteren Kontrolle in einem Lokal in der Donaustraße wurden gegen 21.15 Uhr zwei Geldspielautomaten festgestellt, die keine TÜV-Prüfung vorweisen konnten. Die Automaten wurden daraufhin von den Beamten stillgelegt.
Während einer Kontrolle eines Lokals in der Altheimer Straße wurden von den kontrollierenden Beamten zwei rauchende Gäste innerhalb des Lokals angetroffen. Außerdem fehlten Hinweisschilder für den Notausgang, sowie die vorgeschriebenen Rauchmelder. Auch waren die dortigen Spielautomaten nicht vorschriftmäßig ausgestattet.
In einer Spielhalle in der Schabringer Straße in Lauingen konnte bei einer Kontrolle am 15.10.2019 gegen 19.30 Uhr ebenfalls ein Automat ohne ausreichende Kennzeichnung festgestellt werden. In einer weiteren Spielhalle in der Raiffeisenstraße fehlte der Jugendschutzhinweis. In einer weiteren Spielhalle in der Dillinger Straße stellten die Beamten mehrere Jugendliche unter 21 Jahren fest, die an den dortigen Automaten spielten. Zudem konnte die Betreiberin keine glücksspielrechtliche Erlaubnis vorweisen.
Gegen die Betreiber der Spielhallen und der Lokale ergingen unter anderem Anzeigen nach dem Gaststättengesetz und Verstoß gegen die Gewerbeordnung. (pm)