Aufgrund der Beschlüsse im Ministerrat vom 15.02.2022 hat die Bayerische Staatsregierung die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) geändert. Im Landkreis Dillingen a. d. Donau gelten deshalb ab dem 17.02.2022 (00:00 Uhr) folgende Erleichterungen:
Kontaktbeschränkungen
Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher maximal zehn Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert bestehen.
2G plus wird zu 2G
Für Geimpfte oder Genesene sind geöffnet:
- Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer
- öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten Messen, Tagungen, Kongresse
- Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen indoor
- Freizeiteinrichtungen (einschließlich Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen)
- infektiologisch vergleichbare Bereiche
Zuschauerzahl
Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z.B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 Prozent, im Kulturbereich 75 Prozent) unverändert und die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
Ausweitung von 3G
Geimpfte, Genesene oder Getestete sind in folgenden Bereichen zugelassen:
- die eigene aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung)
- der Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen
- Bibliotheken und Archive, Museen, Ausstellungen
- Fitnessstudios, Solarien
- die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z.B. Blasorchester, Laienschauspiel)
Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe
Die Begrenzung der Kundenzahl von einem Kunden/10 m² entfällt.
Aufhebung von Kapazitätsgrenzen
Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden aufgehoben.
Getestete Schülerinnen und Schüler
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
Kontaktdatenerfassung
Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.
Regionale Hotspotregelung
Die in der 15. BayIfSMV vorgesehene Verschärfung für Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 (landkreisbezogener Lockdown) wird ersatzlos aufgehoben. Angesichts der aktuell weiterhin sehr hohen Infektionszahlen im Landkreis mahnt Landrat Leo Schrell ungeachtet der weitreichenden Erleichterungen zu Vorsicht und Umsicht, vor allem zur Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln.
"Angesichts der leichten Übertragbarkeit von Omikron und der Vielzahl von Infizierten ist die FFP-2-Maske und die Kontaktreduktion weiterhin ein mehr als probates Mittel, um sich vor Ansteckung zu schützen", so Schrell. Daneben ruft der Landrat zum wiederholten Male die Bevölkerung auf, die Impfangebote im Landkreis in Anspruch zu nehmen.
Dazu verweist der Landrat auch auf den demnächst auch im Landkreis zu Verfügung stehenden Impfstoff von Novavax hin. Dieser wird zwar zunächst vorrangig für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten angeboten, soll aber sehr zügig je nach Verfügbarkeit der Bevölkerung zur Verfügung stehen. In einer ersten Tranche soll dem Impfzentrum nach aktuellen Informationen ab nächster oder übernächster Woche Impfstoff für rund 800 Impfungen zur Verfügung stehen. (pm)