Die Neuwahl des ersten Bürgermeisters der Marktgemeinde Bissingen findet am Sonntag, 13. Oktober 2019, statt. Den Wahltermin hat das Landratsamt nach Prüfung der einschlägigen wahlrechtlichen Vorschriften festgesetzt.
Die Neuwahl ist erforderlich, nachdem der Marktgemeinderat des Marktes Bissingen in seiner Sitzung am 23. Juli 2019 die Dienstunfähigkeit von Bürgermeister Michael Holzinger festgestellt und gleichzeitig dessen Versetzung in den Ruhestand beschlossen hat. Die Ruhestandsverfügung ist zwischenzeitlich bestandskräftig geworden. Bürgermeister Michael Holzinger wird demnach mit Ablauf des 31. Oktober 2019 in den Ruhestand treten.
Auf diesen Fall findet Art. 44 Abs. 1 Sätze 2 und 4 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) Anwendung, der vorschreibt, dass die Neuwahl innerhalb von drei Monaten ab Bestandskraft der Ruhestandsverfügung stattfinden soll. Dementsprechend hat das Landratsamt den Wahltermin auf den 13. Oktober 2019 festgesetzt, zumal der Marktgemeinderat diesen Termin als Wunschtermin beschlossen hat.
Der Amtsantritt des neu gewählten Gemeindeoberhaupts kann somit auch im Falle einer Stichwahl am 1. November 2019 erfolgen.
Da die Amtszeit innerhalb der letzten beiden Jahre der Wahlzeit des Marktgemeinderats beginnt, endet sie erst mit Ablauf der folgenden Wahlperiode am 30.04.2026. Ab dem 01.05.2026 wird sich in Bissingen somit wieder eine gleichlaufende Amtszeit von Bürgermeister und Marktgemeinderat ergeben.