Als einen besonderen Bürgerservice bezeichnet Landrat Leo Schrell die im Landratsamt in aktualisierter Form ab sofort vorliegenden Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022. Sie liefern wichtige Anhaltspunkte insbesondere bei der Ermittlung von Grundstückswerten für Bauland und Gewerbeflächen im Landkreis Dillingen a. d. Donau.
Aufgrund der Novellierung des Grundsteuergesetzes wurde der Hauptfeststellungszeitpunkt der Bodenrichtwerte geändert. Daher musste der Gutachterausschuss gemäß Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zum Zwischenstichtag 01.01.2022 aktualisieren. Diese können beim Landratsamt gegen Gebühr erfragt werden.
Großteil des Landkreises in Richtwertgebiete aufgeteilt
Der Bodenwert stellt jedoch keinen Verkehrswert dar, sondern wird als durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter aus den Kaufpreisen der beiden zurückliegenden Jahre ermittelt. Neben den fünf Städten des Landkreises wurde auch der überwiegende Teil der Landkreisgemeinden in verschiedene Richtwertgebiete aufgeteilt. Dies ist darin begründet, dass grundsätzlich für jedes Teilgebiet einer Gemeinde mit wesentlich gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung ein eigener Bodenrichtwert ermittelt wird. Zu beachten ist jedoch, dass sich Bodenrichtwerte grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke beziehen. Der Gutachterausschuss für den Landkreis Dillingen a. d. Donau hat die neuen Bodenrichtwerte in seiner Sitzung vom 25.05.2022 beschlossen.
Ab Juli 2022 einsehbar
Die aktualisierten Bodenrichtwertlisten des Landkreises Dillingen a. d. Donau für baureifes Land mit den Bodenrichtwerten für landwirtschaftliche Grundstücke sowie der Grundstücks- und Immobilienmarktbericht zum Stand 01.01.2022 befinden sich derzeit in Druck und können voraussichtlich ab Anfang Juli 2022 bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden. Die aktuellen Bodenrichtwerte für Bauland und Gewerbeflächen sowie landwirtschaftliche Grundstücke werden derzeit an die einzelnen Kommunen des Landkreises Dillingen a. d. Donau weitergereicht. Diese werden dort ortsüblich bekannt gemacht.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die zwei Dokumente ausschließlich über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kostenpflichtig erhältlich sind. Interessenten sollten sich dazu an das Landratsamt Dillingen entweder per E-Mail: wohnungsbau@landratsamt.dillingen.de oder an Bianca Eder (Tel. 09071 / 51175), Nadine Reitschuster (Tel.-Nr. 09071 / 51176) oder Josef Reck (Tel.-Nr. 09071 / 51318), wenden. (pm)