Aufgrund verschiedener Medienberichte zur Umtauschpflicht der alten Führerscheine wurden in den letzten Tagen vermehrt Anfragen an die Führerscheinstelle des Landratsamtes gerichtet. Das Landratsamt Dillingen a. d. Donau weist deshalb darauf hin, dass zum 19.01.2022 nur die Fahrerlaubnisinhaber ihren Führerschein zwingend umtauschen müssen, die zwischen 1953 und 1958 geboren und noch im Besitz eines alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheines sind.
Führerscheininhaber derselben Geburtsjahrgänge, die bereits einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat besitzen, müssen diesen Führerschein derzeit hingegen nicht umtauschen. Für sie beginnt die Umtauschpflicht frühestens ab Januar 2026. Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihre alten Papierführerscheine erst bis zum 19.01.2033 umtauschen und haben derzeit nichts zu veranlassen.
Für den Umtausch der Führerscheine ist beim Landratsamt Dillingen a. d. Donau keine persönliche Vorsprache erforderlich. Vielmehr ist die Antragstellung ausschließlich auf dem Postweg vorgesehen. Dazu kann das entsprechende Antragsformular für den Umtausch des alten Führerscheines auf der Internetseite des Landkreises Dillingen a. d. Donau (www.landkreis-dillingen.de) heruntergeladen und ausgedruckt werden. (pm)