23. April 2019, 21:30

Aktueller Stand zur Blauzungenkrankheit

Bild: pixabay
Im Februar war im Rems-Murr-Kreis die Blauzungenkrankheit bei Rindern ausgebrochen. Dies hatte zur Folge, dass der Landkreis Dillingen zum Sperrgebiet erklärt wurde. Nun wurden die Richtlinien für den Transport von Tieren aktualisiert.

Seit dem 15.04.2019 wird die Tierhaltererklärung für das Verbringen von ungeimpften Rindern aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete erforderlich

Ab Freitag, 12. April 2019, war auf der Homepage des Landkreises Dillingen a.d.Donau www.landkreis-dillingen.de unter der Rubrik „Aktuelles & Kurzinfos“ unter dem Menüpunkt „Amtsblatt“ eine angepasste Allgemeinverfügung zum eingerichteten Sperrgebiet zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit auf dem Gebiet des Landkreises veröffentlicht.

Danach müssen Landwirte und Viehhandelsunternehmen ab sofort eine Tierhaltererklärung mitführen, auf der die erfolgte Repellentbehandlung einzutragen ist. Um einen reibungslosen Übergang vom bisherigen Verfahren zu gewährleisten, gilt das neue Verfahren erst ab dem 15.04.2019.

Grund dafür ist, dass nach aktueller Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Untersuchungen für das Verbringen empfänglicher Tiere aus BTV-Restriktionszonen in freie Gebiete nicht der Ermittlung einer anzeigepflichtigen Tierseuche dienen, sondern reine Handelsuntersuchungen darstellen. Hierfür steht dem Tierhalter die Wahl der Untersuchungseinrichtung grundsätzlich frei; das bedeutet, dass auch private Labore die Untersuchung   durchführen können. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die untersuchende Einrichtung die Untersuchungsverfahren anwendet, die das nationale Referenzlabor (FLI) vorgibt.

Bisher galt der Eintrag eines negativen BTV-Untersuchungsergebnisses durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in der HI-Tier-Datenbank gleichzeitig als Nachweis einer durchgeführten Repellentbehandlung. Diese „Kopplung“ wird zum 15.04.2019 aufgehoben. 

Die Tierhaltererklärungen können auf der Homepage des Landratsamtes unter der Rubrik „Landkreis & Bürgerservice“ unter den Menüpunkten „Landratsamt - Formulare – Veterinärverwaltung“ heruntergeladen werden. (pm)

 

Nähere Informationen zur Blauzungenkrankheit wie FAQs, aktuelle Verbringungsregelungen sowie die aktuell in Bayern festgelegten Restriktionszonen sind unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm veröffentlicht.