Der Fall hatte einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Am 22. Juli entdeckten Spaziergänger ein neugeborenes Kind in einer Wiese. Der Junge kam mit einer lebensbedrohlichen Konstitution in eine Kinderklinik nach Augsburg, wo die Ärzte erfolgreich um das Leben des Kindes kämpften. Mittlerweile hat sich sein Gesundheitszustand verbessert. Die Mutter des Kindes wurde festgenommen.
Im Rahmen der Inobhutnahme hat das Jugendamt für das Wohl des Kindes zu sorgen und ist berechtigt, alle notwendigen Rechtshandlungen vorzunehmen. Notwendige Rechtshandlungen können in diesem Fall sowohl die Zustimmung zu allen erforderlichen medizinischen Maßnahmen und Eingriffen sein wie auch familienrechtliche Maßnahmen zu beantragen. Das Jugendamt kann damit eine Vormundschaft beim Amtsgericht für das Kind beantragen und eine rechtliche Vertretung des Kindes längerfristig sicherstellen. Die rechtliche Stellung des Vormundes ist der von Eltern vergleichbar.
Aktuelle Maßnahmen, um für das Wohl des Kindes zu sorgen, sind die Finanzierung der Behandlungskosten, ggf. durch Beitritt in eine Krankenversicherung, sowie die Planung und Organisation einer kindeswohldienlichen Situation bei Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus.
Nach Bestellung eines Vormundes werden alle weiteren Schritte und Entscheidungen situationsabhängig nur in Zusammenarbeit und mit Zustimmung des Vormundes getroffen, der sämtliche rechtliche Entscheidungsbefugnisse inne hat.
Das Jugendamt wird zunächst die notwendigen Voraussetzungen, die für den Säugling u.a. auch aus medizinischer und pädagogischer Sicht erforderlich sind, abklären. Anschließend werden die weiteren Entscheidungen, wie bedarfsgerechte und am Kindeswohl orientierte Unterbringung, getroffen.
Vorrangig wird derzeit vom Jugendamt eine Unterbringung in einer Pflegefamilie aus dem vorliegenden Pool von qualifizierten Familien geprüft.