Auf der Grundlage der neuen Testverordnung des Bundes werden ab sofort im Testzentrum des Landratsamtes Dillingen in der Weberstrasse 24 kostenfreie Bürgertests nur noch gegen einen entsprechenden Berechtigungsnachweis angeboten. Die künftig kostenpflichtigen Bürgertestungen mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro müssen demnach auf anderweitige freie oder private Teststationen im Landkreis verwiesen werden.
Anspruch auf kostenlose Bürgerteste haben folgende Personen:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester bis zum Ende des zweiten Trimesters
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtung für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Die Anmeldemodalität und Terminvereinbarung sowie die aktuellen Öffnungszeiten des Testzentrums des Landratsamtes gelten unverändert. Informationen zur Erbringung der erforderlichen Nachweise zur Inanspruchnahme kostenfreier Bürgertests stehen auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-dillingen.de unter „Corona-Test – Anmeldung zum Testzentrum“ zur Verfügung.
Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html stehen ebenfalls Informationen zur Verfügung, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall ein Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest bestehen. (pm)